Mindestanforderungen an Triebfahrzeugführer (m/w/d)
Mindestanforderungen an Triebfahrzeugführer (m/w/d)
Unsere Mitarbeiter erfüllen sämtliche gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen nach der TfV. So stellen wir höchste Sicherheit und Qualität im Bahnbetrieb sicher.
TfV-Führerschein
Med. & psych. Eignung
Zuverlässigkeit geprüft
Deutsch B2 (GER)
Fachliche Qualifikation
- Abgeschlossene Ausbildung EIB – Lokführer & Transport oder anerkannte Umschulung zum Triebfahrzeugführer
- Gültiger Triebfahrzeugführerschein gemäß TfV sowie notwendige Zusatzbescheinigungen (z. B. Strecken- & Baureihenkenntnisse)
Gesundheit & Eignung
- Nachweis der medizinischen Tauglichkeit (Anlage 4 TfV)
- Nachweis der psychologischen Eignung (Anlage 5 TfV)
Zuverlässigkeit
Unsere Mitarbeiter durchlaufen regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen nach TfV. Dazu zählen u. a.:
- Keine Einträge im Fahreignungsregister
- Laufende Prüfung persönlicher & fachlicher Eignung
Sprachliche Anforderungen
- Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2 (GER) für sichere betriebliche Kommunikation
Persönliche Kompetenzen
- Technisches Verständnis und sichere Anwendung betrieblicher Regelwerke & Sicherheitsvorschriften
- Bereitschaft zum Schichtdienst inkl. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
- Flexibilität im Einsatz bei verschiedenen EVU sowie an unterschiedlichen Standorten in Deutschland
- Motivation für Einsätze im Güter- und/oder Personenverkehr
Nachweise, die wir auf Anfrage vorlegen
TfV-Führerschein
Zusatzbescheinigung (Strecke/Baureihe)
Medizinische Tauglichkeit
Psychologische Eignung
Zuverlässigkeitsprüfung
Sprachnachweis B2
Hinweis für Auditoren: Prozesse zur Prüfung, Dokumentation und Re-Zertifizierung sind in unserem QM-Handbuch beschrieben und werden auf Anfrage bereitgestellt.
Sie haben Fragen?
Wir haben die Antworten.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – egal, ob via E-Mail oder Telefon.
