Mindestanforderungen an Triebfahrzeugführer (m/w/d)

Mindestanforderungen an Triebfahrzeugführer (m/w/d)

Unsere Mitarbeiter erfüllen sämtliche gesetzlichen und betrieblichen Anforderungen nach der TfV. So stellen wir höchste Sicherheit und Qualität im Bahnbetrieb sicher.

TfV-Führerschein Med. & psych. Eignung Zuverlässigkeit geprüft Deutsch B2 (GER)

Fachliche Qualifikation

  • Abgeschlossene Ausbildung EIB – Lokführer & Transport oder anerkannte Umschulung zum Triebfahrzeugführer
  • Gültiger Triebfahrzeugführerschein gemäß TfV sowie notwendige Zusatzbescheinigungen (z. B. Strecken- & Baureihenkenntnisse)

Gesundheit & Eignung

  • Nachweis der medizinischen Tauglichkeit (Anlage 4 TfV)
  • Nachweis der psychologischen Eignung (Anlage 5 TfV)

Zuverlässigkeit

Unsere Mitarbeiter durchlaufen regelmäßige Zuverlässigkeitsprüfungen nach TfV. Dazu zählen u. a.:

  • Keine Einträge im Fahreignungsregister
  • Laufende Prüfung persönlicher & fachlicher Eignung

Sprachliche Anforderungen

  • Deutschkenntnisse mindestens Niveau B2 (GER) für sichere betriebliche Kommunikation

Persönliche Kompetenzen

  • Technisches Verständnis und sichere Anwendung betrieblicher Regelwerke & Sicherheitsvorschriften
  • Bereitschaft zum Schichtdienst inkl. Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdiensten
  • Flexibilität im Einsatz bei verschiedenen EVU sowie an unterschiedlichen Standorten in Deutschland
  • Motivation für Einsätze im Güter- und/oder Personenverkehr

Nachweise, die wir auf Anfrage vorlegen

TfV-Führerschein Zusatzbescheinigung (Strecke/Baureihe) Medizinische Tauglichkeit Psychologische Eignung Zuverlässigkeitsprüfung Sprachnachweis B2

Hinweis für Auditoren: Prozesse zur Prüfung, Dokumentation und Re-Zertifizierung sind in unserem QM-Handbuch beschrieben und werden auf Anfrage bereitgestellt.

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Wir haben die Antworten.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage – egal, ob via E-Mail oder Telefon.